Meiner Meinung nach ist einer der wichtigsten Punkte im Programm der Piratenpartei der Schutz des Grundgesetzes und der Bürgerrechte.
Leider wurden in den letzten Jahren viele dieser Bürgerrechte immer weiter eingeschränkt. Deswegen finde ich es wichtig, dass eine Partei sich um diese Punkte nicht nur Gedanken macht, sondern sie auch auf den Tisch bringt.
Der eine oder andere wird sich jetzt vielleicht fragen - Bürgerrechte? Wann wurden denn meine Bürgerrechte eingeschränkt? Und genau das ist das gefährliche an diesem Themengebiet. Es gibt da einen schönen Vergleich mit einem Frosch, der in heisses Wasser gesetzt wird:
Werfen wir also mal einen Blick auf das Thermometer und schauen, auf welche Weise unsere Rechte in den letzten zwanzig Jahren nach und nach beschnitten wurden:
Als das BKA in den 70er Jahren vergeblich nach den RAF-Terroristen fahndete, wurde dort die so genannte Rasterfahndung entwickelt. Diese ist ein Verfahren, um verschiedene Datenbestände zusammenzuführen und so gezielt durchsuchen zu können. Hierzu werden verschiedene Datenbanken nach Merkmalen durchsucht, die auch auf die gesuchte Person zutreffen könnten. Durch die Nutzung verschiedener Datenbanken wird so eine Gruppe von verdächtigen Personen ermittelt, die anschliessend gezielt überprüft werden können. Für alle Personen dieser Gruppe wird dadurch insbesondere die Unschuldsvermutung aufgehoben, schließlich sind alle Personen verdächtig - und sei es nur, weil Schuhgröße, Nationalität und Geschlecht übereinstimmen.
Die Schleierfahndung wurde 1995 in Bayern eingeführt und später von anderen Bundesländern übernommen, um nach dem Wegfall der Grenzkontrollen in Europa einen Anstieg der Kriminalität zu verhindern. Sie erlaubt es der Polizei innerhalb eines 30 Kilometer breiten Streifens entlang der Auslandsgrenzen, auf Fernstraßen, an Bahnhöfen und Flughäfen jede Person zu überprüfen bzw. zu kontrollieren. Hierbei ist es egal, ob hierzu ein Verdachtsmoment besteht oder ein bestimmtes Ereignis die Kontrolle rechtfertigen würde. Weil diese Art der Fahndung unverhältnismäßig ist und den Gleichheitssatz verletzt (es werden hauptsächlich "ausländisch" wirkende Personen kontrolliert), wird sie teilweise als verfassungswidrig angesehen.
Nach Artikel 8 unseres Grundgesetzes, haben alle Deutschen "das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden." Die eingeschränkte Versammlungsfreiheit wird hauptsächlich durch das Versammlungsgesetz definiert, in dem z.B. das Waffentrageverbot, die passive Bewaffnung und das Vermummungsverbot enthalten sind. Die zuständigen Behörden können Versammlungen verbieten oder von Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet sind. Seit 2005 können auch Versammlungen an Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern, verboten werden. Hierdurch sollten Aufmärsche von nationalsozialistischen Gruppen verhindert werden.
Seit Ende 2006 gibt es die so genannte Antiterrordatei. In dieser Datenbank werden bestimmte Daten von 38 verschiedenen Ermittlungsbehörden inklusive der Inlands- und Auslandsgeheimdienste und Polizeibehörden zusammengeführt. Das Ziel dieser Datei ist es, bereits im Vorfeld mögliche potentielle Attentäter zu erkennen und Lücken zu schließen, die durch die Gewaltenteilung in demokratischen Staaten entstehen können. So soll vermieden werden, dass eine Person von einer Behörde verfolgt, aber von einer anderen geduldet oder gefördert wird. Insbesondere die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten dürfte laut Grundgesetz eigentlich nicht erlaubt sein. Denn die Polizei darf eigentlich nur Verdächtige, Störer oder Gefährder erfassen, Nachrichtendienste können auch schon auf einen einfachen anonymen Hinweis reagieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass auch Unschuldige in derr Datei landen.
Seit Anfang 2008 gilt die so genannte Vorratsdatenspeicherung. Durch sie werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, sämtliche elektronischen Kommunikationsvorgänge ohne Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren für 6 Monate zu speichern. Das beinhaltet z.B. die Speicherung der Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Anrufzeit und bei Handys auch den jeweiligen Standort. Für Verbindungen ins Internet werden die IP-Adressen gespeichert, bei E-Mails werden sowohl Absender- als auch alle Empfängeradressen, die betroffenen Mailserver und beim Abrufen der Benutzername und dessen IP-Adresse protokolliert. Zugriff auf diese Daten haben nicht nur die Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch ausländische Staaten, insofern es dem Schutz vor Terrorgefahren dient. Hierdurch werden Infrastrukturen geschaffen, durch die jeder Deutsche bis ins Detail überwacht werden kann. Komplexe Beziehungsprofile zwischen Personen lassen sich mit Leichtigkeit erstellen. Nebenbei ist davon die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Ärzten und das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis betroffen. Der Informantenschutz von Journalisten wird ebenfalls eingeschränkt, so dass auch eine kritische Berichterstattung schwieriger wird.
Ebenfalls 2008 wurde das BKA-Gesetz reformiert. Hierdurch wurden dem Bundeskriminalamt Befugnisse eingeräumt, die sonst nur Landespolizeien und Geheimdiensten zustanden. Neu geregelt wurden unter anderem die Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Hierzu zählen die oben bereits genannten Raster- und Schleierfahndung, der Einsatz von verdeckten Ermittlern, der Lauschangriff (auch innerhalb Wohnungen von dritten Personen), Videoüberwachung innerhalb der Wohnung, sowie das heimliche Betreten von Wohnungen. Insbesondere wurde aber auch die Möglichkeit zur (heimlichen) Online-Durchsuchung von Computern geschaffen. Insbesondere der letzte Punkt wird als besonders problematisch angesehen und es ist noch ungeklärt, ob er verfassungswidrig ist.
Als letzte Maßnahme wurden 2009 die sogenannten Internetsperren eingeführt. Durch das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" sollen Provider in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Webseiten mit strafbaren Inhalten (insbesondere Kinderpornografie) zu erschweren. Abgesehen davon, dass die geplanten Sperren nicht nur leicht umgangen werden können, verhindern sie auch nicht die Veröffentlichung von Kinderpornografie. Außerdem greift das Gesetz laut Expertenmeinungen in mindestens vier Grundrechte ein: Das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit (des Providers). Eine unabhängige Prüfung der vom BKA erstellten Sperrlisten ist bis dato nicht vorgesehen. Das ist besonders problematisch, weil sich die genannten Sperren auch zur Zensur von anderen unerwünschten Inhalten eignen.
Insbesondere in den letzten 2 oder 3 Jahren wurden etliche Gesetze geschaffen, deren Ziel die Bekämpfung des Terrorismus ist. Leider sind gerade diese Gesetzesänderungen sehr gefährlich, da wir uns durch sie langsam aber sicher in die Richtung eines Staates bewegen, der alle seine Bürger überwacht, egal ob dafür ein Grund besteht oder nicht. Auch die für eine Demokratie so wichtige Gewaltenteilung wird in Teilen aufgeweicht.
Was mir als "Normalbürger" auffällt ist, dass viele der neu geschaffenen Gesetze vor dem Verfassungsgericht diskutiert werden mussten und dann in Teilen als verfassungswidrig definiert wurden. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass unsere Politiker ihre Gesetze so gestalten, dass diese Möglichkeit garnicht erst besteht. Aussagen wie "Wir machen jetzt erstmal das Gesetz und dann werden wir ja sehen, ob das Verfassungsgericht es wieder einkassiert.", die ich von verschiedenen Politikern gelesen habe, halte ich nicht gerade für ein gutes Zeichen.
Ich hoffe, ich habe alle diese Gesetze und deren Auswirkungen hier richtig dargestellt. Ich bin kein Jurist und konnte mir die Informationen nur aus verschiedenen Quellen (hauptsächlich und wie könnte es anders sein - aus der Wikipedia) zusammensuchen. Vermutlich habe ich sogar noch den einen oder anderen Punkt vergessen. Darum freue ich mich natürlich über jeden Hinweis.



19.09.2009 13:27:53
Piratenpartei - Datenschutz und Privatsphäre
So, nun wird es aber wirklich Zeit, dass ich hier mit den Piraten weitermache, sonst ist die Wahl vorbei und die Piraten werden wirklich für eine Ein-Themen-Partei gehalten... Nach der Wahrung der Grund- und Bürgerrechte halte ich - gerade im Zusammenh
26.09.2009 20:10:44
Was bleibt? Wählen gehen!
Eigentlich wollte ich nach meiner Auflistung der zentralen Punkte (bei denen z.B. noch die freie Bildung für jedermann fehlt) im Programm der Piratenpartei in den letzten Tagen noch einen kleinen Beitrag darüber schreiben, wieso ich mich nicht für eine de