Okt 24

Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Viele Webseitenbetreiber und Blogger grübeln seitdem darüber ob und wie sie Ihre Texte und Webseiten abliefern müssen.

Auf den Seiten der Deutschen Nationalbibliothek ist jetzt ein kleiner Artikel dazu erschienen. Dort steht unter anderem:

Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert.

Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden.

Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.

Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.

Das bedeutet für mich, dass ich mir da im Moment keine weiteren Gedanken drüber machen werde. Erst in einer späteren Ausbaustufe sollen allgemeine Websites dann "geharvested" werden. Ich vermute im Moment, dass dazu ein Dienst aufgebaut werden soll, der ähnlich wie die "Wayback-Machine" des Internet Archive funktionieren wird.

Was meint Ihr?

Geschrieben von Thomas "Balu" Walter

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